MR Rechtsanwalt in Koblenz

Verwaltungsrecht

Verwaltungsrecht bezeichnet einen Teil der Rechtsordnung, welches sich mit dem Verhältnis zwischen den Trägern öffentlicher Gewalt und Privatrechtssubjekten befasst. Bund, Länder und Kommunen treten dabei gegenüber privaten Rechtssubjekten als Exekutive auf, also die Stelle, welcher die Ausführung der Gesetze anvertraut ist. Die Verwaltungstätigkeit der öffentlichen Träger steht im Gegensatz zu den privatrechtlichen Rechtsbeziehungen, die die staatlichen Stellen mit Privatrechtssubjekten unterhalten können.

Das Verwaltungsrecht umfasst somit alle Gesetze, Satzungen und Verordnungen, die Verwaltungstätigkeit betreffen. Es unterteilt sich auf das allgemeine und besondere Verwaltungsrecht.

Das allgemeine Verwaltungsecht regelt Verfahren, die in der Verwaltungstätigkeit der staatlichen Stellen gelten. Zum besonderen Verwaltungsrecht gehören z. B. öffentliches Baurecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Umweltrecht, Polizeirecht und Gewerberecht.

Das Verwaltungshandeln manifestiert sich zumeist in einem Verwaltungsakt. Dem geht ein Verwaltungsverfahren voraus, in welchem ein Sachverhalt des besonderen Verwaltungsrechts geprüft wird. Im Verwaltungsverfahren hört die Behörde – außer den Fällen des Sofortvollzugs – die Betroffenen zunächst an, bevor sie eine Entscheidung trifft. Bereits an dieser Stelle ist es empfehlenswert, einen sachkundigen Beistand zu haben, um eine außergerichtliche Streitbeilegung mit der Behörde zu erreichen.

Die Behörde kann mit dem Privaten auch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abschließen, z. B. in Form eines städtebaulichen Vertrags oder eines Erschließungsvertrags. In diesem Fall ist entweder eine Vorformulierung des Vertrags oder dessen Prüfung durch einen Rechtsanwalt zu empfehlen.

Das anwaltliche Handeln im Bereich des Verwaltungsrechts ist sehr weitreichend. Möchten Sie eine Baugenehmigung für die Errichtung Ihres Wohnhauses erlangen oder die Umnutzung Ihrer Immobilie durchsetzen, haben Sie mit Denkmalschutz zu tun oder widerspricht ein Nachbar Ihrem Bauvorbescheid bzw. einer bereits erlangten Baugenehmigung, sind Sie gut beraten, einen fachkundigen Rechtsanwalt mit der rechtlichen Prüfung des betreffenden Sachverhalt zu beauftragen.

Wir begleiten und vertreten Sie in allen Stadien der Streitbeilegung mit den Behörden. Dabei fördern wir außergerichtliche Lösungen, übernehmen aber auch Ihre Vertretung vor den Verwaltungsgerichten, wenn dies in laufenden Verfahren erforderlich wird.