MR Rechtsanwalt in Koblenz

Europarecht

Beschwerden zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist ein auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) eingerichteter Gerichtshof mit Sitz im französischen Straßburg, der Akte der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung in Bezug auf die Verletzung der Konvention in allen Unterzeichnerstaaten überprüft. Der EMRK sind alle 47 Mitglieder des Europarats beigetreten. Jeder kann mit der Behauptung, von einem dieser Staaten in einem Recht aus der Konvention verletzt worden zu sein, den EGMR anrufen.

Gerade in den letzten Jahren hat der EGMR zahlreiche Urteile erlassen, die nicht unerheblich in die Rechtsordnung einzelner Staaten eingegriffen und in der Öffentlichkeit ein breites Echo gefunden haben.

Sollten Sie auf nationaler Ebene durch eine Entscheidung eines Gerichts, einer Verwaltung oder sonstigen staatlichen Organisation in einem Recht aus der Europäischen Menschenrechtskonvention betroffen und der nationale Rechtsweg erfolglos ausgeschöpft sein, so steht der Weg zum EGMR offen.

Der nationale Gesetzgeber hat in der deutschen Zivilprozessordnung einen Restitutionsgrund geschaffen. Sollte der EGMR einen Verstoß gegen die EMRK feststellen, kann auch vor deutschen Gerichten ein bereits abgeschlossenes Verfahren wieder aufgegriffen werden und die Rechtskraft eines Urteils durchstoßen werden.

MR Rechtsanwälte beraten Mandanten bei der Prüfung der Erfolgsaussichten eines Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Sollte sich ein Verstoß gegen die EMRK herausstellen, legen wir für Sie alle Rechtmitte ein, die Ihrem Anspruch gerecht werden.

Beschwerde bei EU-Kommission

Jede Person kann bei der Europäischen Kommission eine Beschwerde über einen Mitgliedstaat einreichen, um eine Maßnahme (gesetzliche Regelung, Vorschrift oder Verwaltung) oder eine Praxis, die einem Mitgliedstaat anzulasten ist, anzuzeigen, wenn diese Person der Auffassung ist, dass die Maßnahme oder Praxis gegen eine Bestimmung oder einen Grundsatz des Unionsrechts verstößt.

Sollte ein Gericht, eine Verwaltung oder eine sonstige öffentlich-rechtliche Organisation gegen Richtlinien der EU verstoßen, so steht jeder Privatperson, wie auch den juristischen Personen das Recht zu, bei der EU-Kommission Beschwerde einzulegen.

Da es an einem unmittelbaren Klagerecht bei dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) fehlt, muss die EU-Kommission angerufen werden. Sollte diese einen Richtlinienverstoß feststellen, kann diese den EuGH anrufen.

MR Rechtsanwälte beraten Mandanten bei der Prüfung der Erfolgsaussichten eines Beschwerdeverfahrens bei der EU-Kommission. Sollte sich ein Richtlinienverstoß herausstellen, legen wir für Sie alle Rechtmitte ein, die Ihrem Anspruch gerecht werden.