MR Rechtsanwalt in Koblenz

Enteignungsrecht

Artikel 14 Grundgesetz garantiert das Eigentum und das Erbrecht (Absatz 1), verpflichtet aber gleichzeitig zum Dienst am Allgemeinwohl (Absatz 2) und lässt dafür Enteignungen zu. Der Gesetzgeber hat festzulegen, nach welcher Interessenabwägung und nach welchen Grundsätzen die ausführenden Organe individuelle Entschädigungsleistungen festzulegen haben (Absatz 3).

Eine Enteignung ist also die rechtmäßige Entziehung oder Belastung des Eigentums durch einen staatlichen Hoheitsakt zum Wohle der Allgemeinheit. Sie darf nur auf der Basis eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, erfolgen. Einzelgesetze, die Enteignungen begründen können, sind z. B.:

  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
  • Landesstraßengesetze
  • Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
  • Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
  • Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
  • Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG)
  • Landeswassergesetze

Sollten Sie von einer Enteignung betroffen sein, ist es wichtig, sich juristisch beraten zu lassen. Nicht in jedem Fall ist es besser, betroffene Grundstücke durch notariellen Vertrag zu veräußern, nur weil eine Enteignung droht.

Gerade die durch Enteignung Betroffenen unterliegen einem gesetzlichen Schutz, der zu einer besonderen Rechtslage führt.

Wir beraten in diesem Bereich betroffene Bürger, aber auch Kommunen und staatliche Einrichtungen bei der Planung, Durchführung und gerichtlichen Überprüfung von Enteignungsmaßnahmen.