§§ 6-10 EnWG regeln auf nationaler Ebene das sog. Unbundling (Entflechtung). Hierunter versteht man die eigentumsrechtliche Entflechtung hinsichtlich der Energieerzeugung und der dazugehörigen Energienetze. Diese zieht für die betroffenen Energieversorgungsunternehmen einen erheblichen Strukturierungsaufwand nach sich, den es möglichst effektiv zu bewältigen gilt.
Wir helfen Ihnen bei der Entscheidung, auf welchem Wege die Entflechtungsvorgaben bestmöglich umgesetzt werden können und betrachten hierbei auch die Facetten außerhalb des Energierechts, insbesondere das Gesellschafts – und Steuerrecht.