MR Rechtsanwalt in Koblenz

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Emissionshandel

Der Emissionshandel soll dazu dienen, das im Kyoto-Protokoll festgelegte Klimaschutzziel zu erreichen. Seit dem 01.01.2005 richtet sich dieser maßgeblich nach dem European Union Emission Trading System, kurz EU ETS.

Dieses tritt ab 2013 in Phase III ein, wodurch sich massive Veränderungen ergeben. Unter anderem gibt die EU-Kommission eine EU-weite Gesamtobergrenze für CO²-Emissionen vor. Zudem werden die Zertifikate fortan verstärkt durch Versteigerungen vergeben. Gratiszertifikate werden nicht wie bisher nach dem Prinzip des Grandfathering, sondern nach dem Prinzip der besten verfügbaren Technologie vergeben. Jene energieintensiven Betriebe, die zu den umweltfreundlichsten zehn Prozent ihrer Branche in Europa zählen, werden mit Gratisemissionszertifikaten belohnt.

Diese und weitere weitreichende Veränderungen im Emissionshandel machen eine kompetente Beratung unverzichtbar. Egal, ob Sie als Investor oder teilnahmepflichtiges Unternehmen auf dem Markt des Emissionshandels tätig sind, wir beraten Sie umfassend.