MR Rechtsanwalt in Koblenz

« zurück zu Energierecht

Contracting

Unsere Beratung im Bereich des Contracting zielt insbesondere auf die Bereiche des Energieliefer-Contracting und Einspar-Contracting ab.

In diesem Rahmen lösen wir für Sie alle vielschichtigen Fragen, die sich bei den Vertragsgestaltungen stellen. Dies umfasst seitens des Contractors insbesondere Planung, Bau, Finanzierung und Betreibung der Anlage.

Nicht minder relevant ist die korrekte rechtliche Ausgestaltung der Energielieferungsverträge, insbesondere hinsichtlich der eigentumsrechtlichen Verankerung der errichteten Anlagen sowie die den Verträgen zugrunde liegende Kalkulation, die die Wirtschaftlichkeit der vom Contractor getätigten Investitionen garantieren soll.