MR Rechtsanwalt in Koblenz

Baurecht & Architektenrecht

Das sogenannte Bau- und Architektenrecht befasst sich mit den rechtlichen Beziehungen und Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit der Bebauung von Grundstücken entstehen.

Das Baurecht ist in privates und öffentliches Baurecht zu unterscheiden. Das private Baurecht beschreibt die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Bauherrn und dem ausführenden Werkunternehmer. Das öffentliche Baurecht dagegen umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bauherrn und der Bauverwaltung im Zusammenhang mit Baugenehmigung und weiteren bauordnungsrechtlichen Fragen. Dieser Rechtsbereich ist also dem öffentlichen Recht zuzuordnen. Das öffentliche Baurecht kann dann weiter in das sogenannte Bauordnungs- und Bauplanungsrecht untergliedert werden.

Im Rahmen der Planung und Durchführung eines Bauvorhabens wird häufig ein Architekt beauftragt. Dieser wird als Treuhänder oder Sachverwalter des Bauherrn bezeichnet und erledigt je nach Umfang seiner Beauftragung verschiedenste Aufgabenstellungen im öffentlichen und privaten Baurecht.

Im Rahmen dieser Rechtsbeziehungen werden eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen berührt, die darüber hinaus durch umfangreiche Rechtsprechung weiter konkretisiert und ausgeformt werden.

Der Hausbau oder Kauf eines schlüsselfertigen Objekts oder der Erwerb einer neuen oder gebrauchten Eigentumswohnung oder sonstigen Immobilie von Privat oder einem Bauträger ist nicht nur eine finanzielle und persönliche Herausforderung, sondern bringt insbesondere bereits in der Planungs- und/oder Bauphase eine Reihe unterschiedlicher Ausführungsprobleme und/oder Planungsprobleme mit sich, die sich in der Regel nur bei rechtzeitiger anwaltlicher Inanspruchnahme stoppen, beschleunigen und/oder regeln bzw. beseitigen lassen und nur dann zu einer schnellen Schadensbeseitigung oder Schadensminimierung führen.

Aufgrund der Komplexität eines notariellen Bauträgervertrags kann dieser viele Fallstricke enthalten. Es ist deswegen dringend zu empfehlen, dieses Vertragswerk einschließlich der Baubeschreibung sowie der Teilungserklärung einschließlich Pläne vor Beurkundung vollständig durch einen baurechtlich versierten Rechtsanwalt gründlich prüfen zu lassen.

Aufgrund unseres fundierten Fachwissens, insbesondere im Bereich des Baurechts und des hohen technischen Verständnisses werden Sie umfassend bei Ihrem Bauvorhaben, insbesondere auch bei technisch anspruchsvollen Bauträgerprojekten (Gewerbebauten, Seniorenresidenzen, Mehrfamilienhäuser und Denkmalschutz) und erworbenen oder noch zu erwerbenden Immobilie beraten und Ihre Belange außergerichtlich und gerichtlich durchgesetzt.

Dazu gehören insbesondere die Schadenersatz oder Nachbesserungsverlangen bei Baumängeln, Vergütung, Nachträge nach BGB und VOB/B, Bauinsolvenz, Bauzeitenstörungen, Abnahme, Mängelhaftung nach BGB und VOB/B etc..