Bankrechtliche Vertragsgestaltungen mit Verbrauchern werden von europäischen Verbraucherschutzrichtlinien ganz erheblich beeinflusst.
Banken müssen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung stets auch das wirtschaftliche Integritätsinteresse des Kunden im Blick behalten, sowie die nationalen Verbraucherschutzvorschriften beachten. Dies gilt auch für die Anlage von Geldmitteln, wobei die Kreditinstitute sehr genau ihre Aufklärungs- und Beratungspflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz und den dazugehörigen Wohlverhaltensrichtlinien zu wahren haben.
Oftmals führt auch ein eigennütziges Zusammenwirken mehrerer Beteiligter zu einer Fehlentscheidung des Anlegers. Der Anleger ist stets umfassend aufzuklären.
Aus den vielfältigen Bereichen des Bankrechts bearbeiten wir beispielsweise folgende Themen:
Wir vertreten unsere Mandanten serviceorientiert und mit wirtschaftlichem Verstand. Oftmals lassen sich die Probleme außergerichtlich ohne hohes Kostenrisiko erledigen. Wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich sein sollte, vertreten wir unsere Mandanten auch gerichtlich.
Unternehmen und Privatpersonen helfen wir, wenn innerhalb der Geschäftsbeziehung zu ihrer Bank oder zu einer Anlagegesellschaft Probleme auftreten.
Einfach Mail an info@mr-rechtsanwaelte.de mit Ihren Kontaktdaten und Vertrag (inkl. Widerrufsbelehrung) als Foto oder PDF schicken und wir melden uns unverbindlich mit einer Einschätzung und Bewertung der Sachlage bei Ihnen.
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