MR Rechtsanwalt in Koblenz

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist ständig Veränderungen unterworfen. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gilt der Grundsatz der sicheren Beschäftigung und Wirtschaftlichkeit.

Aufgrund der Spezialisierung als Fachanwalt für Arbeitsrecht und der Erfahrung des Beratungsteams sind wir in der Lage verständlich und umfassend rechtsgebietsübergreifend zu beraten und Lösungen zu erarbeiten. Etwa zu Fragen bei langer Arbeitsunfähigkeit, Mobbing, Kündigung oder Burnout, zum Krankengeldbezug, zur Wiedereingliederung, zum Hamburger Modell, zur Arbeitslosigkeit oder zu einem möglichen Rentenbezug.

Burnout, innere Kündigung und psychische Erkrankungen sind leider immer öfter die Folge „unglücklicher“ Führung und Organisation. Initiativen von Seiten des Arbeitgebers, des Betriebsrats oder des einzelnen Arbeitnehmers können dies verhindern helfen. Frühzeitige Beratung ist deshalb ein nicht zu unterschätzender Faktor, den sowohl Arbeitgeber, wie auch Arbeitnehmer beachten sollten.

Bei allen Fragen zu diesen und anderen arbeitsrechtlichen Themen beraten wir Sie gerne.

Kollektives Arbeitsrecht

Kollektives Arbeitsrecht beschäftigt sich mit allen Regelungen und Rechtsverhältnissen, die mit den Parteien der Tarifverträge und den Parteien des Betriebs zusammenhängen. Parteien in einem Betrieb sind in der Privatwirtschaft vor allem der Betriebsrat oder die Mitarbeitervertretung einerseits und die Arbeitgeber andererseits. Im öffentlichen Dienst werden die Parteien durch den Personalrat und den Dienstherrn vertreten.

Im Gegensatz zum Individualarbeitsrecht ist der einzelne Arbeitnehmer an Auseinandersetzungen zwischen den genannten Beteiligten nur als Mitglied des Betriebsrates, des Personalrats oder der Mitarbeitervertretung beteiligt.

Vor dem zuständigen Arbeitsgericht werden Rechtsfragen in einem besonderen Verfahren, dem Beschlussverfahren entschieden. Also nicht etwa in einem Klageverfahren wie im Falle einer Kündigungsschutzklage, mit der sich ein gekündigter Arbeitnehmer gegen die Wirksamkeit der Kündigung wendet.

Die unterschiedlichen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrats sind im Betriebsverfassungsgesetz rechtlich festgelegt. Wir vertreten Betriebsräte, Personalvertretungen und Arbeitgeber bei kollektiven Streitigkeiten im Arbeitsrecht.

Individualarbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht umfasst alle Regelungen, die das Arbeitsverhältnis unmittelbar betreffen, also die Verbindung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und umgekehrt. Zu diesen Fragen beraten wir Mitarbeiter und Arbeitgeber als Fachanwalt für Arbeitsrecht rechtsübergreifend, kompetent und umfassend.

Dazu gehören etwa Fragen

  • zum Arbeitsvertrag und dessen Auslegung,
  • zur Vergütung (Lohn, Zulagen, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld, Gratifikation, Tantieme),
  • Eingruppierung in Gehaltsstufen oder einen Firmentarifvertrag,
  • zu einer Versetzung oder der Umsetzung,
  • zur Ausübung des Direktionsrechts oder Weisungsrechts des Vorgesetzten oder Arbeitgebers
  • der Wirksamkeit einer Befristung oder dem Wunsch nach Teilzeitbeschäftigung,
  • der Elternzeit und Wiedereingliederung
  • zu einer Abmahnung,
  • der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses
    • durch einen Aufhebungsvertrag oder eine Abwicklungsvereinbarung,
    • eine Kündigung aus betriebsbedingten Gründen oder personenbedingten Gründen oder verhaltensbedingten Gründen,
    • oder eine außerordentliche Kündigung, fristlose Kündigung
  • des sachgerechten Reagierens bei Mobbing; gezieltes, meist unterschwelliges Beleidigen eines Arbeitnehmers und Herabsetzen des Ansehens seiner Person am Arbeitsplatz durch Kollegen oder den Arbeitgeber
  • zu den übrigen Bereichen rund um das Beschäftigungsverhältnis.