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MR Rechtsanwälte erstatten Strafanzeige gegen den Tiergarten Nürnberg

30.07.2025 von RA Oliver Mogwitz

wir erstatten Strafanzeige und stellen einen Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte, insbesondere aufgrund des Verdachts eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, besonders wegen der mutwilligen Tötung von 12 Guineva-Pavianen gegen

Tiergarten Nürnberg Vertreten durch Stadt Nürnberg diese vertreten durch Oberbürgermeister Marcus König Am Tiergarten 30 90480 Nürnberg

sowie gegen die dortigen Personen, welche 12 Guineva-Pavaine getötet haben.

Uns wurde bekannt, dass im Tiergaren Nürnberg am 29.07.2025 12 Guineva-Paviane zur Verkleinerung der Zucht abgeschossen haben.

Bereits im Februar 2024 wurde bekannt, dass der Tiergarten Nürnberg in Erwägung zieht, seinen Pavian-Bestand aufgrund einer Überpopulation zu verkleinern. Diese Planung wurde dann am 29.07.2025 umgesetzt, wie der Tiergarten Nürnberg sowohl auf seiner Internetseite, als auch auf seiner Facebookseite bekannt gab.

Die Tötung von Tieren, insbesondere von geschützten Wildtieren ist nach dem deutschen Tierschutzgesetz (§ 17 TierSchG) nur unter ganz engen Voraussetzungen zulässig. Eine Tötung darf demnach nur erfolgen, wenn ein vernünftiger Grund vorliegt. Dies ist in der Regel bei unheilbaren, mit Schmerzen oder Leiden verbundenen Krankheiten der Fall, bei denen keine Besserung zu erwarten ist. Die Tötung gesunder Tiere oder die Tötung aufgrund „Platzmangel“ oder „Überbestand“ ohne vorherige ernsthafte und nachweisbare Bemühungen um eine anderweitige Unterbringung (z. B. in anderen Zoos oder Auffangstationen) stellt einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar und kann als Tierquälerei gewertet werden.

Der Zoo gibt in seiner Stellungnahme auf seiner Internetseite vom 29.07.2025 an, dass in enger Abstimmung mit den zuständigen Aufsichtsbehörden, dem Veterinär- und Umweltamt sowie den Koordinatoren des Erhaltungszuchtprogrammes des Europäischen Zooverbandes EAZA diese Tötung vorgenommen wurde.

Diese Entscheidung halten wir für absolut falsch und verstößt gegen das Tierschutzgesetz.

Es ist hier weder nachzuvollziehen, weshalb man die Überpopulation nicht durch geeignete Maßnahmen verhindert hat bzw. die Paviane an andere Stellen abgibt. Die Verkleinerung der Gruppe wäre unumgänglich gewesen, weil die Zahl der Gruppe mit 43 Tieren die Anzahl von 25 Tieren weit übertroffen hätte, für welche die Paviananlage im Tiergarten ausgelegt sei. Allerdings gab es alternative Unterbringungsmöglichkeiten, welche vom Zoo allesamt abgelehnt wurden. Schon seit Februar 2024 hätte der Zoo die Möglichkeit gehabt, sich um alternative Unterbringungsmöglichkeiten zu kümmern. Neben der Abgabe der Tiere oder einem Zuchtstopp wären auch eine Gehege-Vergrößerung oder ein Neubau möglich gewesen.

Stattdessen wurde fleißig gezüchtet und lieber in andere „attraktivere“ Arten investiert: Es wurden Millionen in ein Delfinarium und die Erweiterung der Giraffenhaltung investiert, um noch mehr Tiere anschaffen zu können.

Immer wieder versuchen Zoos, Tötungen gesunder Tiere als notwendig zu begründen.

So wurden im Jahr 2010 der Direktor, der Tierarzt und Kurator, der Zootieroberinspektor sowie der Bereichsleiter des Zoologischen Gartens in Magdeburg aufgrund eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verwarnt. Eine Verurteilung zu einer Geldstrafe blieb vorbehalten (vgl. AG Magdeburg, Urteil vom 17.06.2010, 14 Ds 181 Js 17116/08 (171/09).

In dem Fall wurden drei gesunde Tigerbabys getötet, da sie keine reinrassigen sibirischen Tiger seien und somit für eine Erhaltungszucht zukünftig wertlos seien.

Das Gericht führt hierzu aus:

„Bei der Tötung gesunder Nachkommen kann kein triftiger, einsichtiger und von einem schutzwürdigen Interesse getragener Grund für die Tötung bejaht werden,….

In Zoos hat die Zuchtplanung so zu erfolgen, dass die Unterbringung der Nachkommen in jedem Fall gesichert ist. Ihrer inneren Verantwortung gegenüber den Tieren sind die Angeklagten in diesem Punkt nicht gerecht geworden.“

Genau dies war auch hier der Fall im Nürnberger Tiergarten. Es wurde ohne jegliche Kontrolle gezüchtet und als der Bestand zu hoch war, wurden gesunde Tiere abgeschossen, anstatt von vornherein die Zucht so zu planen, dass so etwas nicht passieren kann.

So führt das Gericht weiter aus:

„Vor diesem Hintergrund kann die Handlung der Angeklagten nicht als notwendig angesehen werden. Es hätten andere, weniger einschneidende Möglichkeiten bestanden, um eine Vermehrung der drei nicht reinrassigen Nachkommen zu verhindern, etwas die Unterbringung unter Aufsicht des Zoologischen Gartens. Die Entscheidung der Angeklagten, die Unterbringung zu vermeiden, wiegt im Verhältnis zu den Interessen der Tiere und des Tierschutzes nicht gleich schwer, sondern tritt dahinter zurück. Die Güterabwägung fällt nicht zu Gunsten des von den Angeklagten praktizierten Artenschutzes aus, sondern zu Gunsten der drei getöteten Tiere. Ein „vernünftiger Grund“ für die Tötung der drei Tigerbabys lag nicht vor.

Soweit die Angeklagten auf der Grundlage ihrer falsch verstandenen Auslegung des Begriffs „vernünftigen Grundes“ von einem Recht zur Tötung von Nachkommen ausgegangen sein sollten, liegt bei ihnen kein Verbotsirrtum im Sinne des § 17 StGB vor. Denn sie haben die Möglichkeit, Unrecht zu tun, gesehen und nahmen dies zumindest billigend in Kauf.“

Die Tötung dürfte sich für den Tiergarten Nürnberg die bequemste Art sein, sich der zu viel gewordenen Tiere zu entledigen. Dies wird sodann gegenüber der Öffentlichkeit als Artenschutzmaßnahme dargestellt.

Wir fordern die Staatsanwaltschaft auf, die Umstände der Tötung der 12 Guinea-Paviane im Tiergarten Nürnberg umfassend zu untersuchen und zu prüfen, ob ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegt. Es muss geklärt werden, ob die Entscheidung zum Abschuss der Paviane auf einem vernünftigen Grund basierte und ob alle Alternativen zur Tötung, wie die Verlegung in andere geeignete Einrichtungen, ausgeschöpft wurden.