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EuGH eröffnet Widerrufsrecht für Verbraucherdarlehen ab Juni 2010

27.03.2020 von Rechtsanwalt Oliver Mogwitz

EuGH C-66/19

Auf einen Vorlagebeschluss des Landgerichts Saarbrücken hat der EuGH die komplette Rechtsprechung in der Bundesreplik Deutschland verändert. Wir hatten bereits dazu berichtet, dass die Widerrufsbelehrung mit einem Verweis auf § 492 BGB zunächst durch viele Oberlandesgerichte als intransparent bewertet wurde. Diese Rechtsprechung kippte dann, als der Bundesgerichtshof den Verweis auf eine Vorschrift für unproblematisch erachtet. In vielen Verfahren, die durch uns geführt werden, haben wir darauf hingewiesen, dass diese Rechtsprechung im Hinblick auf die Verbraucherschutzvorschriften der Europäischen Richtlinie 2008/48/EG nicht in Einklang zu bringen ist. Dies ging sogar so weit, dass der Bundesgerichtshof selbst den Vorlagebeschluss des Landgerichts Saarbrücken ignoriert hat.

Nun hat der EuGH in seiner Entscheidung ausgeführt, dass die Schutzvorschriften zugunsten der Verbraucher aus der Richtlinie 2008/48/EG auch für grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen gelten. Damit wurde der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine klare Abkehr erteilt und zugleich unsere Rechtsauffassung, die wir in vielen Verfahren dargelegt haben, bestätigt.

Darlehensnehmer, die ab Juni 2010 Verbraucherdarlehen abgeschlossen haben, haben nun die Möglichkeit, diese nachträglich zu widerrufen, da die von den Banken verwendete Widerrufsbelehrung die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt hat.

Dies hat zur Folge, dass die Darlehen rückabzuwickeln sind und die Verbraucher vor Ende der Zinsbindungsfrist Anschlussfinanzierung zur zinsgünstigen Konditionen abschließen können.

Gerade in Zeiten einer Niedrigzinsphase kann dies zu erheblichen Einsparungen führen.

MOGWITZ RECHTSANWÄLTE ist eine hochspezialisierte Kanzlei im Bezug auf die Prüfung von Widerrufsbelehrungen aus Darlehensverträgen, Maklerverträgen oder anderen Verbraucherverträgen. Sofern Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte anwaltliche Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.